Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen - Arbeitnehmer - Kosten einer Klage - Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht
- Möglich ist auch die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Wer etwa über wenig finanzielle Mittel verfügt, oder eine hohe Last an Verpflichtungen (Kredite, Unterhaltszahlungen, hohe Miete etc.) hat, kann Prozesskostenhilfe von der Staatskasse erhalten. Der Prozesskostenhilfeantrag wird vom Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht gemeinsam mit der Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Richter, der über die Kündigungsschutzklage entscheidet, entscheidet auch über den Prozesskostenhilfeantrag.
- Sollte der Richter keine volle Prozesskostenhilfe gewähren, da die finanzielle Situation des Arbeitnehmers selbst nach seiner Kündigung in der Gesamtschau doch nicht so schlecht ist, kann der Richter eine eingeschränkte Form der Prozesskostenhilfe gewähren.
- Hier können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe herunterladen. Wenn Sie unsere Beauftragung durch Prozesskostenhilfe finanzieren wollen, unterstützen wir Sie gern beim Ausfüllen des Formulars. In unseren Kanzleiräumen liegen Prozesskostenhilfeformulare für Sie bereit.
- In der Praxis hat es sich bewährt, Kündigungsschutzklage und Prozesskostenhilfeantrag gleich nach Erhalt einer Kündigung von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht erledigen zu lassen.
- Mit der Prozesskostenhilfe kann ein gekündigter Arbeitnehmer die Kosten eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Arbeitsrecht seiner Wahl decken.



