Was Sie auch noch über Abfindungen wissen sollten
Sollte der Arbeitnehmer eine vorgerichtliche Abfindung vom Arbeitgeber akzeptieren, ist die Gefahr groß, dass der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen erhält.
Wer sicher gehen will, dass er keine Sperrzeit von der Arbeitsagentur erhält, muss gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer eine hohe Abfindung erhält und gleichzeitig keine Gefahr einer Sperrzeit besteht.
Sollte der Arbeitnehmer bei einer außergerichtlichen Abfindungszahlung eine Sperrzeit verhängt bekommen – was leider häufig vorkommt –, ist der finanzielle Vorteil der ohnehin regelmäßig recht mageren vorgerichtlich gezahlten Abfindungssumme dahin.